499
Manuskripte
Ostfriesisches Landrecht. 1599
Schätzung:
€ 3.000 Ergebnis:
€ 1.800 (inkl. Käuferaufgeld)
Manuskripte. - Ostfriesisches Landrecht. -
Niederdeutsche Handschrift auf Papier. Hamburg 1599-1609.
Frühe und seltene Abschrift des Ostfriesischen Landrechts, das 1518 unter Graf Edzard I. zusammengestellt wurde und nahezu 300 Jahre das formell gültige Landesrecht blieb. Erst 1746 wurde es erstmals gedruckt, bis dahin war es nur in Abschriften verfügbar, von denen heute noch etwa 100 Exemplare existieren. Der Text der vorliegenden, sauberen und gut lesbaren Handschrift hat die übliche Einteilung in drei Bücher mit den dazugehörigen "Tafeln" (Inhaltsverz.) und Quellenangaben, dazu alte friesische Straf- und Bußgeldkataloge sowie 2 Tabellen und spezielle Erlasse, u. a. über die Stadt Emden. Angefügt ist das spezielle Deichrecht für das Rheiderland, sodann das generelle Deich- und Sielrecht mit Erlassen von Graf Ulrich I., Gräfin Theda, Edzard I., Edzard II. usw. Am Ende der beiden letztgenannten Ergänzungen nennt sich der Schreiber Heinrich Westphal , dat. Hamburg, Januar 1609 (erstes Buch: Nov. 1599). Einzelne Seiten mit lat. Nachträgen von einer anderen Hand. - Kollation: Erstes Buch: 4 nn. Bll., 53 num. Bll. - Zweites Buch: 8 nn., 85 num. Bll., 1 nn. Bl. - Drittes Buch: 4 nn. Bll., 42 num. Bll. - Ergänzungen: 29 num. Bll.; 3 Bll. (Deichrecht Rheiderland), 32 num. Bll. (Deich- und Sielrecht mit Inhaltsverz. am Ende). - Tls. leicht fingerfleckig, vereinz. mit Randläsuren, erste 3 Bll. mit seitl. Randabschnitt (ohne Textverlust), gegen Ende mit Feuchtigkeitsspur am unt. Seitenrand. Fehlt Titelbl. und Einband (Bindung jedoch intakt).
EINBAND: 277 Bll. (davon 13 weiß). Blattgr. 20,5 : 16,5 cm. Schriftspiegel ca. 18 : 14 cm. Ca. 25 Zeilen. Dunkelbraune Tinte. - Ohne Einband.
Niederdeutsche Handschrift auf Papier. Hamburg 1599-1609.
Frühe und seltene Abschrift des Ostfriesischen Landrechts, das 1518 unter Graf Edzard I. zusammengestellt wurde und nahezu 300 Jahre das formell gültige Landesrecht blieb. Erst 1746 wurde es erstmals gedruckt, bis dahin war es nur in Abschriften verfügbar, von denen heute noch etwa 100 Exemplare existieren. Der Text der vorliegenden, sauberen und gut lesbaren Handschrift hat die übliche Einteilung in drei Bücher mit den dazugehörigen "Tafeln" (Inhaltsverz.) und Quellenangaben, dazu alte friesische Straf- und Bußgeldkataloge sowie 2 Tabellen und spezielle Erlasse, u. a. über die Stadt Emden. Angefügt ist das spezielle Deichrecht für das Rheiderland, sodann das generelle Deich- und Sielrecht mit Erlassen von Graf Ulrich I., Gräfin Theda, Edzard I., Edzard II. usw. Am Ende der beiden letztgenannten Ergänzungen nennt sich der Schreiber Heinrich Westphal , dat. Hamburg, Januar 1609 (erstes Buch: Nov. 1599). Einzelne Seiten mit lat. Nachträgen von einer anderen Hand. - Kollation: Erstes Buch: 4 nn. Bll., 53 num. Bll. - Zweites Buch: 8 nn., 85 num. Bll., 1 nn. Bl. - Drittes Buch: 4 nn. Bll., 42 num. Bll. - Ergänzungen: 29 num. Bll.; 3 Bll. (Deichrecht Rheiderland), 32 num. Bll. (Deich- und Sielrecht mit Inhaltsverz. am Ende). - Tls. leicht fingerfleckig, vereinz. mit Randläsuren, erste 3 Bll. mit seitl. Randabschnitt (ohne Textverlust), gegen Ende mit Feuchtigkeitsspur am unt. Seitenrand. Fehlt Titelbl. und Einband (Bindung jedoch intakt).
EINBAND: 277 Bll. (davon 13 weiß). Blattgr. 20,5 : 16,5 cm. Schriftspiegel ca. 18 : 14 cm. Ca. 25 Zeilen. Dunkelbraune Tinte. - Ohne Einband.
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