Lexikon
Aufruf
Der Aufruf bei Versteigerungen ist der Startpreis, zu dem das Verkaufslos mindestens erworben werden kann. Andere Bezeichnungen für den Aufruf sind Rufpreis, Limit oder Mindestverkaufspreis. Beginnt die Auktion mit einem höheren Betrag als der vereinbarte Aufruf, so liegen in der Regel höhere schriftliche Gebote vor.
Der Aufruf bei Versteigerungen ist der Startpreis, zu dem das Verkaufslos mindestens erworben werden kann. Andere Bezeichnungen für den Aufruf sind Rufpreis, Limit oder Mindestverkaufspreis. Beginnt die Auktion mit einem höheren Betrag als der vereinbarte Aufruf, so liegen in der Regel höhere schriftliche Gebote vor.
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