Auktion: 599 / Rare Books am 24.11.2025 in Hamburg button next Lot 374


374
Marc Chagall
Quai aux fleurs, 1954.
Lithografie
Schätzpreis: € 3.500
+
Marc Chagall
Quai au Fleurs. Orig.-Farblithographie. Unten rechts signiert, unten links bezeichnet "Epreuve d'artiste". 1954. Auf festem, chamoisfarbenen Karton. 34,8 : 26,8 cm. Papierformat 37 : 27,3 cm.

Schöner Künstlerabzug der Graphik.

Das Blatt gehört in die Folge des berühmten Paris-Heftes der Zeitschrift Derrière le Miroir Nr. 66-68 .

- ZUSTAND: Unter Passepartout; verso gebräunt und mit seitl. Montierungsspuren. - PROVENIENZ: Privatsammlung Niederlande.

LITERATUR: Mourlot 99. - Vgl. Cramer 24.

Beautiful artist's proof of the print. Original color lithograph, signed lower right, inscribed “Epreuve d'artiste” lower left. Under passe-partout; browned on reverse and with traces of mounting on sides.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Marc Chagall "Quai aux fleurs"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.